INFORMATIONEN zu den Rückerstattungen der Krankenkassen

 

Frühbehandlung – Interzeptiv

Unser Tarif für eine kieferorthopädische Frühbehandlung für Patienten unter 10 Jahre liegt bei € 1.995 pro Behandlungsjahr.

Die Rückvergütung im Falle einer IOTN 4 oder 5 Klassifizierung liegt je nach Krankenkasse zwischen 80 % und 100 % des Kassentarifs (Rückvergütung derzeit ca. zwischen € 880,- und € 1107,- – Stand 01.01.2024).

Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 07242/224141 und vereinbaren gerne mit Ihnen einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung. Wir beraten und informieren Sie gerne.

 

Festsitzende Behandlung (Hauptbehandlung)

Unser Tarif für eine festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung für Jugendliche bis 18 Jahren liegt je nach Behandlung zwischen € 5.980,- und € 6.900,-. (Gesamtpauschale Metallbrackets selbstligierend, inklusive Stabilisierung, Garantie und Nachsorge. )

Die Rückvergütung im Falle einer IOTN 4 oder 5 Klassifizierung liegt je nach Krankenkasse zwischen 80% und 100% des Kassentarifs (Rückvergütung derzeit ca. zwischen € 3.000,- und € 4450,- – Stand 01.01.2024).

Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 07242/224141 und vereinbaren gerne mit Ihnen einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung. Wir beraten und informieren Sie gerne.

GESUNDHEITSFRAGEBOGEN

WANN SOLL ICH MIT MEINEM KIND ZUR ERSTBERATUNG KOMMEN?

Normalerweise ist der optimale Zeitpunkt für eine Erstberatung gegen Ende des Zahnwechsels (ca. ab 12 Jahre). 

In diesem Alter kann, falls notwendig, das pubertäre Wachstum noch ideal beeinflusst werden. Dadurch ist es möglich auch Kieferfehlstellungen effizient und einfach zu korrigieren.

Außerdem kann in diesem Alter oft durch die richtige Therapie das manchmal notwendige Entfernen von bleibenden Zähnen verhindert werden.

In einzelnen Fällen ist es jedoch doch notwendig früher mit einer Behandlung zu beginnen. 

Bei 

  • verkehrtem Frontzahnüberbiss
  • einseitigem Kreuzbiss
  • Habits (Daumen- oder Fingerlutschen) 
  • Psychischen Problemen durch starke Zahnfehlstellungen
  • bei frühzeitig verloren gegangenen Milchzähnen

ist es manchmal sinnvol eine frühere Behandlung zu beginnen.

WIE GEHT ES NACH DER ERSTBERATUNG WEITER?

Um einen definitiven Behandlungsplan zu erstellen ist eine sehr gewissenhafte und exakte Analyse des Gebisses notwendig.

Dazu werden spezielle Röntgenbilder, Modelle der Zähne und mehrere Fotos von Gesicht und Zähnen benötigt. 

Erst nach Auswertung dieser Unterlagen ist es möglich einen genauen Behandlungs- und Kostenplan zu erstellen. 

Die für Sie/Ihr Kind in Frage kommenden Behandlungsmöglichkeiten werden dann ausführlich mit Ihnen besprochen.

Wenn alle Fragen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt sind können wir mit der Behandlung beginnen.

Die Kosten für die benötigten Unterlagen und die Erstellung des Behandlungsplanes sind übrigens im Gesamtpreis für die Zahnregulierung inbegriffen!

Wollen Sie die Behandlung nicht beginnen, wird Ihnen unser Arbeitsaufwand separat berechnet.

DER OPTIMALE BEHANDLUNGSZEITPUNKT

Der optimale Behandlungszeitpunkt wird bei Kinder und Jugendlichen anhand der körperlichen Entwicklungsphase bestimmt. 

Mit ca. 12 Jahre ist die Einschätzung dieser körperlichen Entwicklungsphase gut möglich. 

Deshalb ist dieses Alter auch der ideale Zeitpunkt für eine Erstberatung. 

Bei 

  • verkehrtem Frontzahnüberbiss
  • einseitigem Kreuzbiss
  • Habits (Daumen- oder Fingerlutschen) 
  • Psychischen Problemen durch starke Zahnfehlstellungen
  • bei frühzeitig verloren gegangenen Milchzähnen

ist es manchmal sinnvol eine frühere Behandlung zu beginnen.

Mit Hilfe genauer Diagnostik wird für jeden Patienten individuell der optimale Behandlungszeitpunkt bestimmt. 

Durch einen rechtzeitigen, aber nicht zu frühen Behandlungsstart kann die Gesamtdauer  der Behandlung so kurz wie möglich gehalten werden. 

Befindet sich Ihr Kind noch nicht in der idealen körperlichen Wachstumsphase ist es manchmal besser noch einige Zeit zu warten anstatt die Behandlung zu früh zu beginnen und so unnötig zu verlängern.&nb

BIN ICH FÜR EINE ZAHNREGULIERUNG ZU ALT?

Eindeutig: NEIN!     Es ist nie zu spät für ein schönes, gesundes Lächeln!

Für eine Zahnregulierung gibt es grundsätzlich keine Altersgrenze und Zahnfehlstellungen lassen sich auch bei Erwachsenen sehr gut korrigieren. 

Für viele Patienten steht der Gedanke an eine ästhetische Verbesserung der Zähne an erster Stelle, aber eine Zahnspange bewirkt viel mehr als „nur“ ein schönes Lächeln! 

Ein regelmäßiges Gebiss ohne gedrehte und gekippte Zähne lässt sich viel besser putzen und gesund halten!  

So werden Erkrankungen des Zahnhalteapparats (Parodontitis)  und Fehlfunktionen (falsche Belastung und somit frühzeitiger Verlust von Zähnen) vorgebeugt und die Zahngesundheit wird langfristig verbessert!

Der Trend zur Zahnspange auch bei Erwachsenen zeigt eindeutig, dass das Bewusstsein für eine gute und langfristige Zahngesundheit immer stärker wird.

Neue Techniken und Materialien erleichtern auch unseren Erwachsenen Patienten den Schritt zu Ihrem perfekten Lächeln.

Ästhetische Keramikbrackets und selbst innen liegende Zahnspangen machen die Zahnregulierung wesentlich unauffälliger und komfortabler.

Manche Kiefer-Fehlstellungen, die bei Kindern im Wachstum einfach behoben werden können, sind im Erwachsenenalter allerdings manchmal nur mit einer kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Therapie korrigierbar.

Faktoren, die eine Behandlung unter Umständen limitieren können sind bereits fortgeschrittene parodontale Erkrankungen (Erkrankungen des Zahnhalteapparates, Parodontitis, Knochenabbau) sowie eine unzureichende Mundhygiene.

WIE LANGE DAUERT DIE BEHANDLUNG?

Wir sind stets bemüht die Behandlungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Die Geschwindigkeit der Zahnbewegungen variiert stark von Patient zu Patient und hängt von der Geschwindigkeit des Knochenumbaus, der Mitarbeit, den umgebenden Weichgeweben und vielen anderen individuellen Faktoren ab.

Im Moment liegt unsere durchschnittliche aktive Behandlungsdauer für Patienten mit festsitzender Zahnspange bei 1,5 bis 2 Jahren. Dieser aktiven Phase der Behandlung folgt noch eine Stabilisierungsphase, sowie regelmäßige Nachkontrollen.

WAS KOSTET EINE ZAHNREGULIERUNG?

Nach Erstellung eines genauen Behandlungsplanes können wir Sie auch genau über die Kosten Ihrer geplanten Behandlung informieren. 
Es gibt bei uns keine finanziellen Überraschungen.

Deshalb vereinbaren wir immer VOR Behandlungsbeginn einen festen Gesamtpreis der Behandlung, der sich bis zum Abschluss Ihrer Behandlung NICHT ändert.

In diesem Gesamtpreis sind alle Behandlungskosten und Planungskosten eingeschlossen. 

Allein verloren gegangene Behandlungsgeräte können zusätzliche Kosten verursachen.

Moderne Materialien,  superelastische Drähte, selbstligierende Brackets in Metall oder Keramik, verschiedenste Behandlungsgeräte und Behandlungstechniken, die benötigt werden um ein individuell optimales Ergebnis zu erreichen werden verwendet. 

Wir informieren Sie auch sehr gerne über die Möglichkeiten die anfallenden Kosten bei Ihrer Krankenkasse oder einem Unterstützungsfond einzureichen. Auch eine steuerliche Absetzbarkeit der Kosten als außergewöhnliche Belastung ist möglich.

Auf Wunsch bieten wir auch individuelle Ratenzahlungen an.

TUT DIE ZAHNSPANGE WEH?

Natürlich muss man sich an eine Zahnspange gewöhnen. Das Einsetzen einer Zahnspange tut nicht weh. Allerdings können die Zähne die folgenden paar Tage empfinglich sein. Vor allem beim Kauen harter Speisen kann das auch am Anfang etwas weh tun. Dieses unangenehme Gefühl ist meist nach 3-4 Tagen wieder weg.

MACHT DIE ZAHNSPANGE DIE ZÄHNE KAPUTT?

Nein. 

Was allerdings sehr wichtig ist, ist eine gute Mundhygiene! Denn wer seine Zähne nicht gut putzt bekommt weisse Entkalkungsflecken auf seinen Zähnen! Das passiert auch ohne Zahnspange. Allerdings ist die Reinigung der Zähne mit einer festsitzenden Zahnspange etwas schwieriger.

Wir legen sehr grossen Wert auf gutes Zähneputzen und kontrollieren auch bei jedem Kontrollbesuch die Mundhygiene! 

MUSS ICH WEITERHIN ZU MEINEM ZAHNARZT?

Ja, natürlich. Die regelmäßige allgemeine zahnärztliche Kontrolle ist sehr wichtig! 

MUSS ICH MEINE ZAHNSPANGE AUCH PUTZEN?

Ja. 

Sowohl die festsitzenden Zahnspangen als auch die herausnehmbaren Zahnspangen müssen, genauso wie die Zähne selbst, mindestens 2mal täglich gut geputzt werden. 

Wie das am Besten geht erklären wir wenn Du die Spange bekommst.

Wir empfehlen außerdem die regelmäßige Verwendung einer flouridhältigen Mundspülung für zusätzlichen Schutz vor Plaque und Karies.

DARF ICH MIT DER ZAHNSPANGE ALLES ESSEN?

Mit der Spange darf man grundsätzlich alles essen, außer sehr klebrige Dinge, wie Kaugummi und Stollwerk. 

Besondere Vorsicht ist allerdings bei sehr harten Speisen geboten. Das Abbeissen von harten Äpfeln, Karotten, Brotrinden oder ähnlichem sollte vermieden werden, denn dabei können sich die Brackets vom Zahn ablösen. 

Besser ist es diese besonders harten Speisen in kleinere Stücke zu schneiden und einfach mit den hinteren Mahlzähnen zu kauen. 

WAS MACHE ICH, WENN EIN BRACKET LOCKER WIRD?

Eine feste Zahnspange (Brackets)  ist mit einem speziellen Kleber an den Zähnen befestigt. Dieser Kleber kann sich natürlich auch ablösen und das Bracket wird locker. Wichtig ist es zu harte Speisen nicht mit den Frontzähnen abzubeissen, denn dabei werden die Brackets meist locker. 

Sollte sich doch einmal ein Bracket lösen, bitte einfach in der Praxis anrufen, wir vereinbaren dann einen Reparaturtermin in den nächsten Tagen. 

Meist bleibt das Bracket am Draht hängen. Dann kann man in der Zwischenzeit ein bisschen ein Abdeckwachs, (oder ein Stück Kaugummi) darauf kleben, damit das lockere Bracket nicht zu sehr an der Lippe kratzt. Sollte sich das Bracket ganz vom Draht lösen dieses bitte zum Reparaturtermin mitbringen.

WAS MACHE ICH, WENN MEINE HERAUSNEHMBARE SPANGE NICHT MEHR PASST?

Herausnehmbare Zahnspangen sind mit kleinen Metallklammern an den Zähnen befestigt. Diese müssen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf nachgestellt werden. Sollte die Spange nicht mehr gut passen, bitte einfach in der Praxis anrufen, wir vereinbaren dann einen Reparaturtermin in den nächsten Tagen. 

WIE OFT MUSS ICH MIT MEINER SPANGE ZUR KONTROLLE KOMMEN?

Die Kontrolltermine während der aktiven Behandlung finden ungefähr alle 8 – 12 Wochen statt. 

Nach der aktiven Behandlungsphase folgt eine Stabilisierungsphase des erreichten Behandlungsergebnisses (Retention) mit ebenfalls längeren Kontrollintervallen.

WUSSTEN SIE, DASS ...